Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und was sie bedeuten
Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Vergütungssätze, Volleinspeisung vs. Überschuss und was das für Ihre Solaranlage in Freiburg bedeutet.
17. Januar 2026 · 4 Min. Lesezeit
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Vergütung, die Sie für jede Kilowattstunde Solarstrom erhalten, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Geregelt wird sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage ab und bleibt dann 20 Jahre lang konstant.
Aktuelle Vergütungssätze 2026
Die Vergütungssätze sinken halbjährlich um 1 %. Für Anlagen, die im ersten Halbjahr 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Sätze:
Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch + Einspeisung)
| Anlagengröße | Vergütung pro kWh |
|---|---|
| Bis 10 kWp | ca. 7,9 Cent |
| 10–40 kWp | ca. 6,8 Cent |
| 40–100 kWp | ca. 5,4 Cent |
Volleinspeisung (gesamter Strom wird eingespeist)
| Anlagengröße | Vergütung pro kWh |
|---|---|
| Bis 10 kWp | ca. 12,5 Cent |
| 10–40 kWp | ca. 10,4 Cent |
Die exakten Werte werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und können leicht abweichen. Prüfen Sie den aktuellen Stand zum Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme.
Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung
Sie haben die Wahl zwischen zwei Modellen. Diese Entscheidung treffen Sie bei der Anmeldung Ihrer Anlage.
Überschusseinspeisung – der Standard
Sie verbrauchen so viel Solarstrom wie möglich selbst. Nur der Überschuss geht ins Netz. Die Vergütung ist niedriger, aber der eingesparte Netzstrom ist deutlich mehr wert.
Vorteil: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen ca. 35 Cent – statt 8 Cent Vergütung zu kassieren. Der Eigenverbrauch ist wirtschaftlich fast immer die bessere Wahl.
Volleinspeisung – für spezielle Fälle
Der gesamte produzierte Strom wird ins Netz eingespeist. Die Vergütung ist höher als bei der Überschusseinspeisung. Dieses Modell kann sich lohnen, wenn Sie sehr wenig Strom verbrauchen oder eine sehr große Dachfläche haben, die Sie mit einer zweiten Anlage in Volleinspeisung belegen.
Wichtig: Sie können das Modell jährlich wechseln. Und Sie können sogar beide Modelle parallel betreiben – mit zwei getrennten Anlagen auf demselben Dach.
20 Jahre garantiert – was das bedeutet
Die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, wird Ihnen 20 Jahre lang garantiert. Das gibt Planungssicherheit. Egal wie sich Strompreise oder Gesetze ändern: Ihre Vergütung bleibt gleich.
Nach 20 Jahren endet die Förderung. Der Strom kann dann weiter eingespeist werden, die Vergütung fällt aber auf den Marktwert (aktuell ca. 3–5 Cent). Spätestens dann lohnt sich ein Stromspeicher, um den Eigenverbrauch zu maximieren.
Anmeldung und Voraussetzungen
Bevor Sie Strom einspeisen dürfen, müssen mehrere Schritte erledigt sein:
1. Marktstammdatenregister
Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Ohne Registrierung gibt es keine Vergütung. Die Frist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme.
2. Netzanschlussbegehren
Der Netzbetreiber muss vor der Installation informiert werden. Er prüft, ob das lokale Netz die Einspeisung aufnehmen kann, und teilt Ihnen den Netzverknüpfungspunkt mit.
3. Zählersetzen
Für die Abrechnung benötigen Sie einen Zweirichtungszähler, der sowohl den Bezug als auch die Einspeisung misst. Der Netzbetreiber tauscht den alten Zähler in der Regel kostenfrei.
4. Inbetriebnahmeprotokoll
Ein Elektrofachbetrieb bestätigt die fachgerechte Installation. Dieses Protokoll ist Voraussetzung für die Vergütung.
In der Region Freiburg ist der zuständige Netzbetreiber die Badenova Netz AG. Wir übernehmen als Fachbetrieb die Anmeldung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber für Sie.
Wie wichtig ist die Einspeisevergütung wirklich?
Die ehrliche Antwort: weniger wichtig als viele denken. Die Einspeisevergütung ist ein netter Zuschuss, aber kein Geschäftsmodell mehr. Der wirtschaftliche Kern einer PV-Anlage ist der Eigenverbrauch.
Ein Beispiel:
Bei einer 10-kWp-Anlage mit 10.000 kWh Jahresertrag und 30 % Eigenverbrauch:
- Ersparnis durch Eigenverbrauch: 3.000 kWh × 0,35 € = 1.050 €
- Einspeisevergütung: 7.000 kWh × 0,08 € = 560 €
Der Eigenverbrauch bringt fast doppelt so viel wie die Einspeisung. Mit einem Stromspeicher verschiebt sich das Verhältnis noch stärker zugunsten des Eigenverbrauchs.
Sinkende Vergütung – sollten Sie sich beeilen?
Die Vergütung sinkt halbjährlich, aber moderat. Ein Rückgang von 1 % pro Halbjahr bedeutet wenige Zehntel Cent Unterschied. Gleichzeitig sinken auch die Anlagenpreise weiter. Es besteht kein Grund zur Hektik – aber auch kein Grund zu warten.
Unser Rat
Lassen Sie sich nicht von der Einspeisevergütung allein leiten. Entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit Ihrer Anlage, und die hängt vor allem von Ihrem Verbrauchsprofil ab. Wir berechnen für Sie, welches Modell – Überschuss oder Volleinspeisung – für Ihr Haus in Freiburg am meisten bringt.
Konkret, transparent und ohne Kleingedrucktes.
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