DGUV V3
Die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die regelmäßige Prüfungen aller elektrischen Geräte und Anlagen in Unternehmen vorschreibt.
Was ist die DGUV V3?
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet Arbeitgeber, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in ihrem Unternehmen regelmäßig prüfen zu lassen. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten vor elektrischen Gefahren. Die Vorschrift gilt für jedes Unternehmen – vom Einzelhandel bis zum Industriebetrieb.
Was wird geprüft?
Die Prüfung umfasst zwei Bereiche:
- Ortsfeste Anlagen: Die fest installierte Elektroinstallation im Gebäude – Verteilungen, Leitungen, Steckdosen, Beleuchtungsanlagen.
- Ortsveränderliche Geräte: Alles, was einen Stecker hat – Computer, Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Verlängerungskabel.
Jedes Gerät wird auf Sicherheitsmängel untersucht: Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Ableitstrom und Sichtkontrolle auf äußere Beschädigungen.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Prüffristen hängen von der Art der Anlage und dem Gefährdungspotential ab:
- Ortsfeste Anlagen: Alle 4 Jahre (in bestimmten Umgebungen häufiger).
- Ortsveränderliche Geräte: Je nach Nutzung und Umgebung alle 6 bis 24 Monate. In Büros typischerweise alle 24 Monate, auf Baustellen alle 6 Monate.
Wer darf prüfen?
Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Diese dokumentiert die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll. Geprüfte Geräte erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin.
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Kommt es zu einem Unfall durch ein ungeprüftes Gerät, haftet der Arbeitgeber persönlich. Die Berufsgenossenschaft kann Leistungen kürzen oder Regressforderungen stellen. Auch Versicherungen können die Regulierung verweigern, wenn die vorgeschriebenen Prüfungen fehlen. Die regelmäßige Prüfung ist also keine Empfehlung, sondern Pflicht.