EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Das zentrale deutsche Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien, das unter anderem die Einspeisevergütung für Solarstrom regelt und Betreibern von Photovoltaikanlagen feste Rahmenbedingungen gibt.
Was regelt das EEG?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist seit dem Jahr 2000 in Kraft und wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Es schafft den rechtlichen Rahmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen – darunter Photovoltaik. Für Sie als Anlagenbetreiber sind vor allem drei Punkte relevant: die Einspeisevergütung, die Meldepflichten und die technischen Vorgaben.
Einspeisevergütung
Das EEG garantiert Ihnen eine feste Vergütung für Solarstrom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Die Höhe hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagengröße ab. Einmal festgelegt, gilt der Vergütungssatz für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.
Meldepflicht im Marktstammdatenregister
Jede Photovoltaikanlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme. Ohne Registrierung verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Einspeisevergütung. Die Anmeldung erfolgt online und ist kostenfrei.
Was bedeutet das EEG für kleine Anlagen?
Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern profitieren von vereinfachten Regelungen. Der Eigenverbrauch ist von der EEG-Umlage befreit. Die Volleinspeisung wird höher vergütet als die Überschusseinspeisung – Sie können zwischen beiden Modellen wählen.
Warum ist das EEG wichtig?
Das Gesetz gibt Ihnen Planungssicherheit. Sie wissen vor der Installation, welche Vergütung Sie erhalten und für wie lange. Gleichzeitig legt es technische Standards fest, die die Netzstabilität sichern. Änderungen am EEG betreffen nur neue Anlagen – bestehende Anlagen behalten ihre zugesicherten Konditionen.